Hund an der Leine - Foto: pixabay
25.03.2024

Hundeleinenpflicht im Wald vom 1. April bis 31. Juli

Vom 1. April bis 31. Juli gilt in den Wäldern des Kantons Luzern wieder die Leinenpflicht für Hunde.

Hundeleinenpflicht

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Die Leinenpflicht für Hunde gilt im Wald sowie näher als 50 Meter zum Waldrand. Sie dient während der Brut- und Setzzeit dem Schutz der Wildtiere und ihrer Jungen.

 

In allen Naturschutzgebieten gilt die Leinenpflicht für Hunde übrigens ganzjährig.  

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